Am 15 September 2022 wurde im Gemeinderat unser Antrag zur Situierung neuer Sportplätze im Norden des Trabergeländes behandelt. Als die Pläne für einen Grundstückstausch zum ersten Mal vorgestellt wurden, mit neuen Sportplätzen in der am weitesten vom Ort entfernten, süd-östlichen Ecke des Trabergeländes, mit maximaler Störwirkung auf das FFH-Gebiet, haben wir einen Antrag gestellt, die neuen Sportplätze in den Norden des Trabergeländes zu verschieben.
Um diesen Antrag ging es in der Sitzung. Aus dem Antrag ist ersichtlich, dass wir Grüne auch von einem Umzug auf das Trabergelände reden. Nur eben in den Norden statt in den Süden. Und obwohl wir nie etwas Anderes behauptet haben, wird es immer wieder so dargestellt. So steht in der Präsentation auf der Homepage der Gemeinde, es „wurde der Antrag der Grünen zur Prüfung eines Alternativstandortes für das neue Sportgelände des SC Maisach behandelt“. Dort wie auch in vielen Redebeiträgen vergisst man, zu erwähnen, dass der Alternativstandort auch auf dem Trabergelände liegen würde. Das macht es natürlich leichter, den Antrag abzutun. Nochmal in aller Deutlichkeit: wäre unserem Antrag gefolgt worden, wäre all das möglich gewesen, was auch bei einer Anlage der Sportplätze im Süden möglich wäre. Die Gemeinde hätte auf nichts verzichten müssen. Lärmschutz hätte einer Ansiedlung im Norden nicht entgegengestanden, für den Naturschutz wäre die Lösung vorteilhafter gewesen. Aber die KARL-Gruppe lehnte in ihrer Stellungnahme die Nordvariante ab, weil diese weniger Wohnbebauung zulassen würde. Wohlgemerkt auf dem Trabergelände. Dort, wo derzeit Baurecht besteht für eine Trabrennbahn plus Infratruktur.
Da sich unsere Stellungnahme zu unserem Antrag, um den es ja ging, nirgendwo finden lässt, stattdesen aber 23 Punkte des Bürgermeisters, die sich nicht mit der Fragestellung beschäftigen, die „4. Fortschreibung der Projektinformation mit den Überlegungen zur Verlegung des SC Maisach / Nutzungsänderung Teilfläche Trabergelände“ bilden, haben wir mit einem Leserbrief reagiert.
Antrag zur Ansiedelung der Sportanlagen im Norden des Trabergeländes
Stellungnahme zu den Stellungnahmen Lärmschutz, Naturschutz, Eigentümer