Die Zerstörung von Wahlplakaten: Ein Angriff auf Demokratie und Meinungsfreiheit

Wahlkampfzeiten sind nicht nur eine Gelegenheit für politischen Diskurs, sondern auch ein Prüfstein für unsere demokratische Kultur. Immer wieder werden wir mit der Zerstörung von Wahlplakaten konfrontiert – und es wird von Wahl zu Wahl schlimmer. Heuer wurden viele unserer Plakate innerhalb eines Tages in irgendeiner Form beschädigt oder sogar entfernt. Dabei handelt es sich nicht um harmlose „Kavaliersdelikte“, sondern um eine klare Verletzung unserer demokratischen Prinzipien und, in vielen Fällen, um eine Straftat.

Wahlplakate stehen für die demokratischer Willensbildung

Wahlplakate sind ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Prozesses. Sie ermöglichen es Parteien, ihre politischen Botschaften zu verbreiten und Bürger:innen eine informierte Wahlentscheidung zu treffen. Ihre Zerstörung oder Beschädigung ist nicht nur ein Angriff auf das Eigentum der Parteien, sondern auch auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und politische Chancengleichheit.

Grundgesetz: Schutz für die Demokratie

Artikel 3 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das gilt auch für Parteien und deren Wahlwerbung.
Artikel 21 GG: Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit und müssen dabei gleich behandelt werden.
Artikel 38 GG: Freie und gleiche Wahlen sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Werden Plakate zerstört, wird die Chancengleichheit im Wahlkampf gefährdet.

Das Zerstören von Wahlplakaten ist daher nicht nur respektlos, sondern untergräbt auch die Chancengleichheit im Wahlkampf und damit unser demokratisches System.

Rechtliche Konsequenzen: Kein harmloses Vergehen

Was viele nicht wissen: Die Zerstörung von Wahlplakaten ist strafbar. Sie kann verschiedene Straftatbestände erfüllen:

Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Zerstörung oder Beschädigung von Wahlplakaten kann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Diebstahl (§ 242 StGB): Wer Plakate entfernt und an sich nimmt, begeht Diebstahl.
Beleidigung oder üble Nachrede (§§ 185, 186 StGB): Manipulationen oder Verunglimpfungen auf Wahlplakaten können strafrechtlich verfolgt werden.

Der demokratische Wettbewerb lebt von Respekt, nicht von Zerstörung. Wer Wahlplakate beschädigt oder entfernt, greift diesen Wettbewerb direkt an und handelt antidemokratisch.

Respekt und demokratische Werte

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Andere Meinungen durch Gewalt oder Vandalismus zu unterdrücken, ist das Gegenteil von Meinungsfreiheit. Gerade in Wahlkampfzeiten ist es entscheidend, andere Meinungen zu achten – auch, wenn wir nicht mit allen Positionen übereinstimmen.

Wahlplakate zu zerstören, ist kein politisches Statement, sondern ein Zeichen von Intoleranz. Es zeigt, dass einige bereit sind, demokratische Spielregeln zu brechen, um Meinungen zu unterdrücken. Wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns dafür ein, dass solche Angriffe auf unsere Demokratie nicht geduldet werden.

Was können wir tun?

Hinschauen und handeln: Melden Sie beschädigte Wahlplakate Ihrer lokalen Partei oder der Polizei.
Aufklärung statt Aggression: Fördern wir den Dialog, auch bei kontroversen Themen. Politische Diskussionen gehören in den öffentlichen Raum, nicht in zerstörerische Aktionen.
Stärkung demokratischer Werte: Lassen Sie uns gemeinsam für den Erhalt unserer Demokratie eintreten – mit Respekt, Toleranz und Engagement.

Unsere Demokratie lebt von der Vielfalt politischer Meinungen. Von uns. Schützen wir sie gemeinsam.

Unser Ortsverband wird in jedem einzelnen Fall von Plakatzerstörung Anzeige erstatten.