Zulässigkeit der Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

Antrag des Gemeinderatsmitglieds Hartmut Hombach
Antrag auf Zulässigkeit der
Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
(Art. 47a GO, Art. 41a LKrO, Art. 38a BezO, Art. 33a KommZG)

Schreiben des Innenministeriums vom 16.3.21

Bezugnehmend auf das Schreiben des Innenministeriums vom 16.3.21 zum
„Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung
und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie“
beantrage ich, dass der Gemeinderat Maisach hybride Sitzungen zulässt.
Natürlich ist die persönliche Teilnahme die beste Lösung, jedoch ist die hybride
Teilnehme eine situationsadäquate Lösung.
Alles Weitere ist dem o.g. Schreiben des Innenministeriums zu entnehmen.
Da ich davon ausgehe, dass dieses Schreiben in Ihrer Sitzungsvorlage verarbeitet
wird, erspare ich mir weitere Ausführungen. Gerne können wir die vier Sitzungen
nach dem Beschluss, als Erprobungsphase befristen.
Wegen der Eilbedürftig bitte ich den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung aufzunehmen.

Der Antrag wurde dem Gemeinderat am 06.05.2021 vorgelegt.
Nach allgemeiner Diskussion der technischen und organisatorischen Herausforderungen wurde beschlossen, die sich aus den Vollzugshinweisen ergebenden Erfordernisse und Entwicklungen zu beobachten und sich mit Nachbarkommunen, die Hybrid-Sitzungen umgesetzt haben, über die dortigen Erfahrungen auszutauschen. Im Oktober 2021 sollte dem Gemeinderat zwischenberichtet werden.