Positionen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes 2022

Positionen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes 2022

In der Gemeinderatssitzung am 10. März 2022 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Gemeinde Maisach eine Stellungnahme abgibt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) 2022. Der vorliegende Entwurf wurde kritisch bewertet, wobei folgende Argumente im Vordergrund standen:

  • LEP 2022 Entwurf: Die Innenentwicklung  soll noch deutlicheren Vorrang vor der Außenentwicklung bekommen. Dazu sollen die Kommunen ein Flächenmanagement einführen, das  Innenentwicklungspotentiale ermittelt und hebt. Mit den Eigentümern entsprechender Potenzialflächen sollen Möglichkeiten der Entwicklung ausgelotet werden. Verfügbar gemachte Grundstücke und Gebäude sollen über eine Art Marktplatz oder Immobilienbörse angeboten werden. 

Position der Gemeindeverwaltung dazu: Der Verwaltungsaufwand sei enorm hoch und eine Ausweisung von Baugebieten im Außenbereich werde noch schwerer als bisher, da nachzuweisen sei, dass keine Innenentwicklungsmöglichkeiten vorhanden seien.

  • LEP 2022 Entwurf: Zersiedelung soll vermieden werden. Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten auszuweisen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor. Bisher galt als Ausnahme z. B. auch, dass „eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage … errichtet werden soll, die auf Grund ihrer spezifischen Standortanforderungen oder auf Grund von schädlichen Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete nicht angebunden werden kann.“ Diese Ausnahme soll im neuen Landesentwicklungsprogramm gestrichen  werden.

Position der Gemeindeverwaltung dazu: Die Verwaltung wies darauf hin, dass dadurch speziell eine Nachnutzung des BMW-Geländes erschwert werden könnte.

Es wurde beschlossen, im Rahmen der derzeit laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zu erarbeiten, die diese Argumentation wiedergibt.  

Wir Maisacher Grüne haben diesen Beschluss nicht mitgetragen und zwar, weil die Gemeinde sich damit gegen Bestrebungen positioniert, endlich den Flächenverbrauch einzudämmen und das ausufernde Zubauen unserer Landschaft zu verhindern. Beides sind wichtige Ziele grüner Politik.

  • „Innen vor Außen“

Ausweisung von Baugebieten am Ortsrand und die Ausdehnung von Siedlungen in die freie Landschaft hinein, ist die Hauptursache für Flächenfraß. Wir sind heute immer noch bei einem doppelt so hohen Flächenverbrauch, wie ursprünglich als Ziel für 2021 avisiert war. Kurzerhand hat man die Frist zur Zielerreichung bis 2030 verlängert. In Bayern sollen dann  täglich „nur“ noch 5 ha unbebaute Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt werden – derzeit sind es knappe 12 ha. Da die Kommunen auf freiwilliger Basis nicht bereit sind, den Flächenverbrauch weiter zu verringern, fordern die Grünen in Bayern seit langem eine verbindliche Festschreibung des 5-Hektar-Ziels. 

  • Vermeidung von Zersiedelung

Zersiedelung der Landschaft sorgt für große Lebensraumverluste. Abseits der Siedlung liegende Sportplätze, Freizeiteinrichtungen, Schulen oder andere Infrastruktur muss teuer erschlossen werden und sorgt für viel Verkehr.  Die  Fläche zwischen Siedlung und „Außenposten“ ist als Lebensraum für Vögel und Säugetiere in der Regel stark eingeschränkt bis gar nicht nutzbar. Die Entstehung solcher Siedlungssplitter wurde durch die umstrittene Aufhebung des Anbindegebotes stark begünstigt. Deshalb ist es begrüßenswert, dass das Anbindegebot jetzt wieder gestärkt werden soll.

Unsere Kritik an dem Entwurf der Teilfortschreibung des LEP liegt darin, dass es kein verbindliches Flächensparziel für die Gemeinden vorgibt und keine Sanktionsmöglichkeiten für Nichteinhaltung bietet. Auch die Durchsetzung des Anbindegebotes erfolgt im LEP 2022 nicht entschlossen genug. Die Gemeindeverwaltung führte aus, dass eine Umsetzung des LEP zum Verlust der Planungshoheit führe. Wir weisen darauf hin, dass die Planungshoheit der Gemeinden bisher zu immer weiterem Verlust von unbebauter Fläche geführt hat. Das Prinzip der Freiwilligkeit führte hier nicht zum gewünschten Ergebnis. Die Ablehnung der Einführung eines kommunalen Flächenmanagements, das in vielen Gemeinden durchaus erfolgreich funktioniert, zeigt unserer Meinung den mangelnden Willen zur Forcierung der Innenentwicklung. 

Dies sind nur zwei Aspekte des LEP, die in der Diskussion im Gemeinderat besondere Aufmerksamkeit erhalten haben. 

Eine umfassendere Darstellung Grüner Positionen zu dem Entwurf gibt es hier: https://christian-zwanziger.de/2022/01/27/beteiligung-der-oeffentlichkeit-zur-teilfortschreibung-des-lep/

Die Grünen Maisach haben sich in der letzten Ausgabe der Grünen Zeiten mit dem Thema Flächenverbrauch auseinandergesetzt

https://grüne-maisach.de/gruene-zeiten/