Unsere Positionen zur Diskussion um die Nutzung der ehemaligen Fursty-Startbahn


Am 2. Juni erschien in der SZ der Artikel  „Windkraft – „Zu einer vernünftigen Energiewende gibt es keine Alternative“. Im Interview spricht Maisachs Bürgermeister Hans Seidl über die beiden geplanten Windräder auf Maisacher Flur.  Im letzten Abschnitt geht es darum, warum nach Meinung von Herrn Seidl Photovoltaik auf dem Fliegerhorst nicht geht. Er erweckt den Anschein, als hätte der Bund Naturschutz einen Vorschlag gemacht, der die im Schutzgebiet lebenden Bodenbrüter gefährden würde. Ob aus Unkenntnis oder Kalkül, sei  dahingestellt. Es entspricht jedenfalls nicht den Tatsachen. Auch die Aussagen zu  Lebensmittelproduktion, Acker- und Ausgleichsflächen teilen wir nicht. Grund genug, unsere eigenen Positionen einmal darzulegen.

Der entsprechende Teil aus dem Artikel in der SZ vom 2.6.2022 findet sich im letzten abschnitt unter der Überschrift „Warum Photovoltaik auf dem Fliegerhorst nicht geht“.

Darin heißt es, vor Kurzem habe der Bund Naturschutz die Start- und Landesbahn des früheren Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck als Standort für Photovoltaik ins Spiel gebracht. Das sei laut Maisachs Bürgermeister Hans Seidl aus mindestens zwei Gründen nicht möglich. Er würde sich wünschen, dass auch der Bund Naturschutz ganzheitlich denken und die Folgen abschätzen würde. Eine PV-Anlage würde seiner Meinung nach zum einen bedeuten, dass die Bestände im FFH-Gebiet links und rechts der Startbahn betroffen wären. 2009 habe es bereits Überlegungen für eine PV-Anlage dort gegeben, doch eine Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde dazu sei kritisch ausgefallen. Großes Thema sei dabei die starke Erwärmung entlang der PV-Anlage, ein weiteres Problem die möglichen Ansitze von Greifvögeln, die es auf die Bodenbrüter abgesehen hätten. Ein politischer wie wirtschaftlicher Aspekt sei der geplante Rückbau der Startbahn auf die Hälfte. Damit wolle Maisach ein für alle Mal deutlich machen, dass es keine weitere fliegerische Nutzung mehr geben werde, und der Beton lasse sich auch noch als wertvoller Rohstoff für die Bauwirtschaft verwerten. Es entstehe dadurch ein sehr großes zusammenhängendes geschütztes Gebiet, das als Ausgleichsfläche eingesetzt werden könnte. Dadurch würden nicht wertvolle landwirtschaftliche Flächen für diesen Zweck verwendet und der Lebensmittelproduktion entzogen.

Könnte die vom Bund Naturschutz vorgeschlagene PV-Anlage Greifvögeln als Ansitzwarte dienen ?

Nein!

2009 war schon einmal eine PV-Anlage im Schutzgebiet auf dem Fliegerhorst im Gespräch. Damals gab es nur aufgeständerte Anlagen, die mindestens zwei Meter hoch gewesen wären. Aufgrund der Bauhöhe hätte sie von Greifvögeln als Ansitzwarte benutzt werden können, um von dort aus Jagd auf die Bodenbrüter zu machen. Eine Gefährdung der Bodenbrüter ist aber nicht vereinbar mit dem Schutzziel des FFH-Gebietes. Deshalb hat sich damals die Höhere Naturschutzbehörde gegen die PV-Anlage positioniert. Und genau aus diesem Grund würde die aktuell vom Bund Naturschutz vorgeschlagene PV-Anlage eine Bauhöhe von höchstens 50cm aufweisen und bliebe damit deutlich unter der Höhe von Büschen, Zäunen oder Schildern auf dem Gelände, die alle bessere Ansitzwarten für Greifvögel darstellen. Angesichts der Argumentation von Herrn Seidl entsteht der Eindruck, dass er sich gar nicht mit dem Vorschlag des Bund Naturschutz befasst hat.

Entsteht durch die Entsiegelung der Startbahn ein großes zusammenhängendes Schutzgebiet?

Man könnte auch fragen, ob durch die Entsiegelung eines Gartenweges, ein zusammenhängender Garten entsteht. In der Regel wird aber der Garten nicht zerschnitten oder in seiner Funktion eingeschränkt von einem Gartenweg. Genau so verhält es sich mit der Startbahn. Das große zusammenhängende Schutzgebiet existiert bereits und muss nicht erst durch Entsiegelung der Startbahn erschaffen werden. Zerschneidungswirkung geht ja nicht vom Bauwerk an sich sondern von der Nutzung als Fahrbahn aus. Insofern ist die Aktivität der BMW und Mini Driving Experience im Schutzgebiet kritisch zu bewerten und natürlich auch die stark befahrene Südumgehung von Maisach, die durch das Schutzgebiet verläuft. Um jede Möglichkeit einer Zerschneidungswirkung auszuschließen, würde es ausreichen, sehr kleine Bereiche zu entsiegeln (z.B. pro 100m einen 5m breiten Abschnitt).

Wie kann man Ackerflächen schützen, damit sie der Lebensmittelproduktion zur Verfügung stehen?

Eine Antwort auf diese Frage wäre, Photovoltaik-Anlagen besser auf bereits versiegelte Flächen zu bauen und nicht auf Ackerflächen, auf denen Lebensmittel produziert werden. Maisach plant derzeit aber auf über 20 ha Ackerfläche PV-Anlagen.

Dass Ackerflächen aus der Lebensmittelproduktion genommen werden, lässt sich übrigens auch vermeiden, indem man weniger außerhalb der Ortsgrenzen baut. Deswegen fördert die Regierung auch die Innentwicklung der Kommunen und erschwert die Entwicklung außerorts. In Maisach hat sich der Gemeinderat allerdings erst kürzlich dagegen verwehrt und wir wissen ja auch, dass große Bauprojekte im Maisacher Süden geplant sind, für die entsprechende Ausgleichsflächen gebraucht werden.

Es scheint also für Herrn Seidl absolut in Ordnung zu sein, Ackerflächen aus der Lebensmittelproduktion zu nehmen, um sie zu bebauen. Aber er stellt es als problematisch dar, wenn sie als Ausgleichsflächen ökologisch aufgewertet werden sollen.

Wie verhält es sich mit Ausgleichsflächen und der Lebensmittelproduktion?

Ausgleichsflächen sind sehr wichtig, wenn es um die Sicherung der Lebensmittelproduktion geht. Warum ist das so? Weil etwa drei Viertel unserer Kulturpflanzen (Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte, etc.) durch Insekten bestäubt werden müssen, um Früchte zu produzieren. Wir wissen heute, dass wir bereits 75% der Insektenbestände verloren haben, hauptsächlich weil sie in der intensiv genutzten Agrarlandschaft nicht überleben können. Das hat bereits Auswirkungen auf die Erträge, die weiter sinken werden, wenn immer weniger Bestäuberinsekten da sind. Ziel muss also sein, das Insektensterben aufzuhalten und dazu sind Lebensinseln und Wanderkorridore in der Ackerlandschaft notwendig. Und das können genau jene Blühflächen, Feldgehölze oder Streuobstwiesen sein, die fast nur noch als Ausgleichsflächen angelegt werden. Durch Entsiegelung der Startbahn und Anlage von Wiesen könnten im FFH-Gebiet zwar auch mehr Insekten leben, aber das hätte kaum einen Nutzen außerhalb des FFH-Gebietes, weil die Insekten nur kurze Strecken zurücklegen. Besonders in einer Gemeinde wie Maisach, mit weit überdurchschnittlichem Anteil an landwirtschaftlicher Fläche, ist es wichtig für ausreichend Blühflächen und Säume in der Feldflur zu sorgen. Ohne die dort vorkommenden Pflanzen fehlt die Nahrungsgrundlage für Insekten (aber auch z.B. Hasen) und die Insekten selbst fehlen dann als Nahrungsgrundlage für Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, die dann eben auch verschwinden. Aber selbst wenn man kein Tierfreund ist, nichts für Natur übrig hat und nur an die Wirtschaft denkt, muss das Ziel sein, das Insektensterben aufzuhalten, um die Bestäubung der Kulturpflanzen sicherzustellen. Ganzheitlich betrachtet ist es also sehr wichtig, ökologisch sinnvoll zu handeln und nicht die Möglichkeiten der Ausgleichsregelung dafür zu nutzen, Natur- und Artenschutz auf möglichst geringem Niveau umzusetzen. Eine Konzentration der ökologischen Aufwertung auf das Startbahnumfeld wäre für die flächengrößte Gemeinde des Landkreises ein falsches Signal in Sachen Natur- und Artenschutz.

Rot: Fläche der Gemeinde Maisach, gelb: Startbahn. Die Angabe der landwirtschaftlich genutzten Fläche stammt aus “Statistik komunal” des Bayerischen Landesamtes für Statistik. In der blauen Box zum Vergleich die deutlich niedrigeren Zahlen für den Kreis Fürstenfeldbruck und Bayern.

Wovon spricht der Bürgermeister, wenn er sagt der Rückbau der Startbahn und die Verwendung als Ausgleichsmaßnahme sei geplant?

Die fünf Gemeinderätinnen und Gemeinderäte unserer Fraktion sind über solche Planungen nicht informiert. Das Thema wurde nicht im Gemeinderat besprochen und es gibt keine Beschlüsse dazu. Trotzdem stellt Herr Seidl das so dar, als stünden alle hinter solchen Plänen. Wir tun das sicherlich nicht.

Fazit

Wir plädieren immer dafür, dass jegliche Maßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes eingehend daraufhin geprüft werden, ob sie eine Schadwirkung für Flora und Fauna entfalten könnten. Das gilt auch für eine eventuell mögliche PV-Anlage. Und das gilt auch für den Eingriff, der zur Entsiegelung notwendig wäre. Wir teilen den Wunsch nach einer möglichst ganzheitlichen Betrachtung, die unseres Erachtens aber auch die Folgen der Entscheidungen über die Grenzen des FFH-Gebietes hinaus bedenkt.

Da wäre zum einen die Klimakrise. Sie erfordert, dass wir dringend den nötigen Zubau an Photovoltaik für die Erzeugung von klimaneutralem Strom anpacken. Deswegen sollten geeignete Flächen immer genutzt werden. Den Grundsatz „keine Anlagen in Naturschutzgebieten“ halten wir für absolut richtig. Wenn aber die eingehende Analyse der Situation im Einzelfall ergibt, dass keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind, dann sollte auch eine entsprechende Ausnahme gemacht werden.

Zum anderen befindet die Startbahn sich noch im Besitz der Bundesagentur für Immobilienaufgaben (BimA). Bevor die Gemeinde kauft, sollten eventuelle Altlasten und Sanierungskosten bekannt sein, da sie die Kosten einer Entsiegelung extrem in die Höhe treiben könnten. Für den Fall, dass zwar Altlasten im Boden nachgewiesen werden, von dort aber nicht ins Grundwasser gelangen, wäre es das Beste, den Boden gar nicht zu bearbeiten. Deshalb sieht der Vorschlag des BUND Naturschutz vor, dass keine Verankerung der Module im Boden erfolgt, sondern diese nur aufgelegt und beschwert werden.

Im Zentrum der ökologischen Überlegungen steht für uns, dass die Entsiegelung als Ausgleichsmaßnahme geltend gemacht werden soll. Damit könnte Maisach seine Bautätigkeiten für sehr lange Zeit durch Entsiegelung der Startbahn ausgleichen. Aufgrund des überdurchschnittlich hohen Anteils an intensiv genutzter Landwirtschaftsfläche wäre es aber wichtig, ökologisch aufgewertete Flächen im Gemeindegebiet so zu verteilen, dass es ökologisch Sinn macht.

Danach sieht es im Moment leider nicht aus. Die Signale sind: es ist in Ordnung, Ackerflächen aus der Lebensmittelproduktion zu nehmen, um sie zu bebauen, aber nicht, um sie ökologisch aufzuwerten. Es wird die Notwendigkeit verkannt, dass es gerade in der Agrarlandschaft dringendst notwendig ist, Lebensraum durch ökologische Aufwertung zu schaffen. Wenn, wie Herr Seidl einmal äußerte, trotz der Startbahnentsiegelung weiter Ausgleichsmaßnahmen in der Feldflur durchgeführt würden, ergäbe sich tatsächlich eine andere Einschätzung für uns. Dies müsste dann aber auf jeden Fall verbindlich geregelt werden.

Zum Schluss noch der Hinweis, dass dies keine abschließende Betrachtung ist, sondern eine erste Reaktion auf die öffentlichen Aussagen von Bürgermeister Seidl, die wir nicht unkommentiert stehen lassen wollen.

Bei Fragen zu unserer Position, Hinweisen oder Anmerkungen, gerne an info@gruene-maisach.de schreiben.

Update: das Thema wurde zwischenzeitlich im Gemeinderat behandelt und es wurden Beschlüsse zum weiteren Vorgehen gefasst. Siehe Blogpost vom November 2022.